Wahlinformationsservice der Stadt Neu-Isenburg
Hier werden am Wahlabend die vorläufigen Wahlergebnisse präsentiert:
https://statistik.hessen.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Das Wahllokal, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wahl findet von 8 bis 18 Uhr statt. Die Wahllokale der Stadt Neu-Isenburg sind barrierefrei zugänglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein aus dem Wahlkreis 184-Offenbach besitzt.
Hat jemand einen Wahlschein (Briefwahl) bereits beantragt und hat die beantragten Unterlagen noch nicht erhalten, so kann bis zum Tag vor der vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Im Falle einer plötzlichen, nachgewiesenen Erkrankung kann ein Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl auch noch am Sonntag bis 15 Uhr ausgestellt werden.
Ein Personalausweis oder Reisepass ist zur Wahl mitzubringen.
In Neu-Isenburg sind 23.020 Personen wahlberechtigt, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt. Bis zum 20.2.2025 wurden 6.394 Briefwahlunterlagen ausgegeben.