Das Hotel ist gebucht, die Koffer sind gepackt, das Taxi wartet – und mit Schrecken wird festgestellt, dass die Pässe abgelaufen sind. Damit der Start in den Urlaub nicht an dieser Stelle abgebrochen werden muss, rät das Team des Bürgeramtes, rechtzeitig vor Reiseantritt, einen Blick in die Reisedokumente zu werfen. Abgelaufene Reisepässe oder Personalausweise können nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden. Da seit dem 01.01.2024 der Kinderreisepass entfallen ist, müssen Eltern zu einem Personalausweis und/oder zu einem Reisepass ausweichen. Mit Bearbeitungszeiten von aktuell bis zu 10 Wochen muss gerechnet werden, da die Reisepässe zentral von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden.
Die Gebühr für einen Reisepass für unter 24jährige beträgt weiterhin 37,50 Euro und hat eine Gültigkeit von sechs Jahren. Der Personalausweis für unter 24jährige kostet 22,80 Euro und ist ebenfalls sechs Jahre gültig.
Die Gebühr für einen Reisepass für über 24jährige beträgt weiterhin 70,00 Euro und hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Der Personalausweis für über 24jährige mit einer Gültigkeit von zehn Jahren kostet 37,00 Euro.
Falls der Urlaub doch kurzfristiger beginnen sollte, gibt es auch die Möglichkeit einen vorläufigen Ausweis bzw. vorläufigen Reisepass auszustellen. Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro. Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro. Vorläufige Ausweise bzw. vorläufige Reisepässe werden jedoch nicht von jedem Land akzeptiert. Siehe dazu auch Auswärtiges Amt (Öffnet in einem neuen Tab).
Übrigens: Ob Ihr Pass dem Bürgeramt schon vorliegt können Sie mit der Online-Statusabfrage (Öffnet in einem neuen Tab) ermitteln.