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Reisepass ersetzt Kinderreisepass

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es keinen Kinderreisepass mehr. Das Reisedokument für Kinder unter zwölf Jahren wurde abgeschafft und durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeit ersetzt. 

Statt eines Kinderreisepasses kann ein elektronischer Reisepass und/oder ein Bundespersonalausweises beantragt und ausgestellt werden.

Mit Blick auf die kommenden Ferien sollten die Reisepässe umgehend beantragt werden, rät das Team des Bürgeramtes. Die elektronischen Reisepässe haben eine Bearbeitungszeit von ca. fünf bis sechs Wochen. Die Bearbeitung des Bundespersonalausweises dauert ca. drei Wochen.

Die Gebühr für einen Reisepass für unter 24jährige beträgt weiterhin 37,50 Euro und hat eine Gültigkeit von sechs Jahren. Der Personalausweis für unter 24jährige kostet 22,80 Euro und ist ebenfalls sechs Jahre gültig.

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