Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Deutsche Bahn Neubaustrecke Rhein-Main-Neckar

Die Stadt Neu-Isenburg hat im Vorfeld zur geplanten Neubaustrecke Rhein-Main – Rhein-Neckar der Deutschen Bahn ein Forderungspapier aufgestellt, das wesentliche Punkte zur Verbesserungen der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit des Bahnhofs Zeppelinheim vorsieht und Maßnahmen zum Lärmschutz enthält. Das Forderungspapier soll der Stadtverordnetenversammlung am 18. September zu Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Stadt wird die Forderungen auf dem Beteiligungsforum der DB im Oktober vertreten.  

Neu-Isenburgs Stadtteil Zeppelinheim wird in den kommenden Jahren  von mehreren bedeutenden Infrastrukturprojekten tangiert. Neben der Neubaustrecke Rhein-Main – Rhein-Neckar und der dritten Baustufe Frankfurt Stadion gibt es Überlegungen zur Schienenanbindung des Terminal 3 sowie zu der Regionaltangente Süd. Die Stadt setzt sich daher intensiv für einen umfassenden Lärmschutz ein und fordert aufgrund der Prognosen des Deutschlandtakts für das Jahr 2030 einen zusätzlichen Lärmschutzpuffer sowie 6 Meter hohe Lärmschutzwände entlang der Strecke. Außerdem wird im Bereich Zeppelinheim ein passiver Schallschutz ab 64,54 dB(A) aufgrund des erhöhten Gesamtlärms gefordert.

Im Frühjahr 2024 legte die Deutsche Bahn erste Zwischenergebnisse zur neuen Lärmberechnung vor, die derzeit von der Stadt Neu-Isenburg geprüft und im Ortsbeirat vorgestellt wurden. Die Stadt fordert darüber hinaus Maßnahmen zur Barrierefreiheit am Bahnhof Zeppelinheim, da hier erhebliche Mängel bestehen, die sowohl die Zugänglichkeit als auch die Sicherheit der Reisenden beeinträchtigen.

„Ziel ist es, ein verkehrsträgerübergreifendes Konzept zu entwickeln, das die Stadtentwicklung ganzheitlich und langfristig voranbringt. Allerdings sind viele Planungen derzeit noch nicht ausreichend verfestigt,“ sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein, „Mit dem nun vorgelegten Forderungspapier setzen wir uns bei der Neubaustrecke Rhein-Main dafür ein, dass die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Lärmschutz, Barrierefreiheit und einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur umfassend berücksichtigt werden.“ 

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