Der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg hat beschlossen, das Defizit im Betreuten Wohnen im Luftgäßchen 7 für das Jahr 2024 auszugleichen und den Zuschuss für 2025 vorab bereitzustellen. Der Beschluss wurde dem Ausschuss für Familie, Jugend, Senioren und Soziales zur Kenntnis vorgelegt.
Die Stiftung LEBENSRÄUME Offenbach betreibt das Wohnangebot für Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf. Grundlage der Förderung ist eine Vereinbarung mit der Stadt aus dem Jahr 2020. Diese sieht vor, jährlich einen Fehlbetrag bis maximal 26.500 Euro auszugleichen. Für 2024 ergibt sich nach Anrechnung der geleisteten Vorauszahlung ein Restbetrag von 6.500 Euro, der nun ausgezahlt wird.
Die Mittel für den Ausgleich des Defizits und die Vorauszahlung für 2025 sind im Haushalt eingestellt.
„Das Betreute Wohnen im Luftgäßchen ist für Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf ein wichtiger Baustein unserer sozialen Infrastruktur. In Abstimmung mit der Stiftung Lebenshilfe hat die Stadt Neu-Isenburg das Belegungsrecht bei den acht Wohnplätzen“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.
Schon seit vielen Jahren betreibt die Stiftung Lebensräume Offenbach a. Main im Alten Ort, in einer ehemaligen Hotelanlage und in einem angrenzenden Wohnhaus für Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf Wohnheimplätze. Im ambulanten Dienst kann Betreutes Einzelwohnen in Anspruch genommen werden. Ebenfalls ist hier die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle für die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Westkreis Offenbach untergebracht. Ein Team aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Pflegefachkräften sowie Pädagoginnen und Pädagogen unterstützen in den Bereichen Beschäftigung, Wohnen und Freizeitgestaltung.
Nach den Richtlinien des Sozialamt Kreis Offenbach darf die Stiftung 528,24 Euro je Person monatlich für die sogenannten Kosten der Unterkunft (Nettokaltmiete und Nebenkosten) aufwenden. Dies sind bei einer Belegung mit acht Personen und einer zugrunde gelegten Vollbelegung ganzjährig, maximal ca. 51.000,00 Euro jährliche Miete. Da dieser Betrag zur Deckung der Kosten der Unterkunft und des Betriebs nicht ausreichen werden, hat sich die Stadt verpflichtet, Fehlbeträge bis maximal 26.500 Euro jährlich auszugleichen. Im Gegenzug erhält die Stadt die Belegungsrechte für die Wohnheimplätze.