Informationen zur vorgezogenen Bundestagwahl
Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag im Rahmen einer vorgezogenen Bundestagswahl gewählt.
Bei einer vorgezogenen Bundestagswahl werden die Fristen durch Rechtsverordnung verkürzt. Der Zeitraum für die Briefwahl wird voraussichtlich auf zwei Wochen vor dem Wahltag begrenzt sein. In diesen Zeitraum fallen sowohl der Versand der Wahlunterlagen als auch deren Rücksendung. Daher wird den Wählerinnen und Wählern empfohlen, nach Möglichkeit am Wahlsonntag in ihrem Wahllokal zu wählen.
Auch die Stadt Neu-Isenburg bereitet sich bereits auf die Organisation und Durchführung der Wahl vor. Besonders wichtig ist die Rekrutierung zahlreicher ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Aktuell stehen bereits ausreichend Wahlhelfer zur Verfügung, um die Bundestagswahl erfolgreich durchzuführen.