Stadt Neu Isenburg

Service von A-Z

Schiedsamt

Schiedsamt

Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg

Angaben zur Erreichbarkeit

Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51

Zeiten

Donnerstag 09:30 - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Weitere Hinweise

Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze

Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze

Beschreibung

Die Schiedspersonen sind Günther Marx (Schiedsmann) und Hans-Joachim Winkler (stellvertretender Schiedsmann). 

Aufgaben des Schiedsamtes

Ohne den Versuch einen Streit über ein Schiedsgericht zu schlichten, ist keine Klage vor Gericht möglich. Eine Schiedsperson verhängt keine Strafen, sondern gibt Empfehlungen. Beispielsweise kann sie einen Schadensausgleich oder auch eine Entschuldigung vorschlagen. Bundesweit liegt die Schlichtungsquote bei durchschnittlich 50 Prozent. So ist es auch in Neu-Isenburg.

Damit werden nicht nur die Gerichte entlastet, sondern auch die Gebühren für die Klagenden und Beklagten niedrig gehalten. Um die 50 Euro Gebühren fallen in der Regel beim Schiedsgericht an. Die Gerichtskosten betragen schnell das Zehnfache. Die Gebühren werden vom Antragstellenden getragen, eine Teilung der Kosten kann bei der Verhandlung beschlossen werden, wenn die Gegenseite einverstanden ist. 

Gliederung

Erläuterungen und Hinweise