Schiedsamt
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Angaben zur Erreichbarkeit
Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51
Zeiten
Donnerstag 09:30 - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen
Weitere Hinweise
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze
Beschreibung
Die Schiedspersonen sind Günther Marx (Schiedsmann) und Hans-Joachim Winkler (stellvertretender Schiedsmann).
Aufgaben des Schiedsamtes
Ohne den Versuch einen Streit über ein Schiedsgericht zu schlichten, ist keine Klage vor Gericht möglich. Eine Schiedsperson verhängt keine Strafen, sondern gibt Empfehlungen. Beispielsweise kann sie einen Schadensausgleich oder auch eine Entschuldigung vorschlagen. Bundesweit liegt die Schlichtungsquote bei durchschnittlich 50 Prozent. So ist es auch in Neu-Isenburg.
Damit werden nicht nur die Gerichte entlastet, sondern auch die Gebühren für die Klagenden und Beklagten niedrig gehalten. Um die 50 Euro Gebühren fallen in der Regel beim Schiedsgericht an. Die Gerichtskosten betragen schnell das Zehnfache. Die Gebühren werden vom Antragstellenden getragen, eine Teilung der Kosten kann bei der Verhandlung beschlossen werden, wenn die Gegenseite einverstanden ist.