In Deutschland gibt es kein allgemeines Lärmschutzgesetz. Die verschiedenen Lärmarten werden in getrennten Regelwerken oder Vorschriften behandelt. Ein Grund dafür liegt darin, dass Straßen-, Schienen- oder Fluglärm bei gleichem Geräuschpegel unterschiedliche Stör- und Belästigungspotenziale entfalten können. Dementsprechend gibt es auch keine Pauschal-Lösungen, wenn Lärmprobleme existieren. Der erste Ansprechpartner ist in der Regel der unmittelbare Verursacher, soweit er greifbar ist.
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