Stadt Neu Isenburg

Leben und Wohnen

Lärm

In Deutschland gibt es kein allgemeines Lärmschutzgesetz. Die verschiedenen Lärmarten werden in getrennten Regelwerken oder Vorschriften behandelt. Ein Grund dafür liegt darin, dass Straßen-, Schienen- oder Fluglärm bei gleichem Geräuschpegel unterschiedliche Stör- und Belästigungspotenziale entfalten können. Dementsprechend gibt es auch keine Pauschal-Lösungen, wenn Lärmprobleme existieren. Der erste Ansprechpartner ist in der Regel der unmittelbare Verursacher, soweit er greifbar ist.

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