Stadt Neu Isenburg

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Parkgebühren Neu-Isenburg

Die Parkgebühren für die drei städtischen Tiefgaragen werden zum ersten Mal seit 20 Jahren moderat angehoben. Dies hat die Stadtverordnetenversammlung am 27. September beschlossen.

Künftig ist in den Tiefgaragen Hugenottenhalle, Adolf-Bauer-Straße und Ludwigstraße in der ersten und zweiten angefangenen Stunde je eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro und ab der dritten Stunde pro angefangene Stunde je eine Gebühr in Höhe von 1,00 Euro zu entrichten. Bislang waren 0,30 Euro für 36 Minuten und ab einer Stunde 0,50 Euro zu zahlen.

Die sogenannte „Brötchentaste“ an den Parkscheinautomaten der Tiefgarage Adolf-Bauer-Straße und der Tiefgarage Ludwigstraße bleibt erhalten. Die erste halbe Stunde ist weiterhin kostenfrei.

In den Tiefgaragen Hugenottenhalle und Adolf-Bauer-Straße wird in der Zeit von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr als Parkgebühr eine Nachtpauschale in Höhe von 3,00 Euro erhoben.

Die Gebühr für eine dreimonatige Parkberechtigung beträgt 90,00 Euro.

Die neuen Gebühren treten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.   

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