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Kinderreisepass wird durch elektronischen Reisepass ersetzt

Der Kinderreisepass, das Reisedokument für Kinder unter zwölf Jahren, wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft und durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeit ersetzt.

Der Kinderreisepass, das Reisedokument für Kinder unter zwölf Jahren, wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft und durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeit ersetzt. 

Statt eines Kinderreisepasses kann ein elektronischer Reisepass und/oder ein Bundespersonalausweises beantragt und ausgestellt werden.

Das Bürgeramt Neu-Isenburg empfiehlt für Reisen innerhalb der EU oder des Schengenraumes einen Bundespersonalausweis für Kinder zu beantragen. Für Reisen in europäische Länder, die weder der EU noch dem Schengenraum angehören, ist ein Reisepass erforderlich.

Bearbeitungsdauer
Zwischen zwei und sechs Wochen

Kosten
Die Gebühren für einen Reisepass für unter 24jährige beträgt weiterhin 37,50 Euro und hat eine Gültigkeit von sechs Jahren. Der Personalausweis für unter 24jährige beträgt 22,80 Euro und ist ebenfalls sechs Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung: 

-       Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

-       bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

-       bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

-       biometrietaugliches Lichtbild

ab dem sechsten Lebensjahr wird der Fingerabdruck auf dem elektronischen Reisepass gespeichert.

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