Stadt Neu Isenburg

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Städtischer Nachtragshaushalt 2022/2023 wurde von der Aufsichtsbehörde genehmigt

Die kommunale Aufsicht beim Kreis Offenbach hat den städtischen Nachtragshaushalt 2022/2023 ohne Einschränkungen genehmigt.

Bereits am 14.12.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung den Haushalt beschlossen und der Aufsichtsbehörde am 18. Januar 2023 vorgelegt.

„Mit der Genehmigung des Nachtragshaushaltes können wir die geplanten Investitionsvorhaben angehen, wie beispielsweise die Anschaffung eines neuen Dienstfahrzeuges für das Ordnungsamt, den Aus- und Umbau der Sirenenstandorte im Stadtgebiet und die Erneuerung der Kücheneinrichtung in der Kita Zum Heiligen Kreuz“, so Stadtkämmerer und Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

„Aber auch so zukunftsweisende und wichtige Projekte wie das Wirtschaftsförderung-Kooperationsprojekt zum Thema „Gewerbegebiet der Zukunft“ mit der Frankfurt University of Applied Sciences können nun begonnen werden,“ ergänzt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.

Die Stadt plant 2023 mit einem positiven ordentlichen Ergebnis von 56.273 Euro abzuschließen. Der Ergebnishaushalt bleibt ausgeglichen. Im Finanzhaushalt ergibt sich für das Jahr 2022 ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund -34 Mio. Euro. Gegenüber der ursprünglichen Planung (rd. -59 Mio. Euro) stellt das Defizit eine deutliche Verbesserung dar. Für das Jahr 2023 wird mit einem Zahlungsmittelbedarf von rd. -24,3 geplant. Der Zahlungsmittelbedarf in beiden Jahren resultiert aus hohen Gewerbesteuereinnahmen und der entsprechenden Umlagezahlungen im Folgejahr im Rahmen des „Kommunalen Finanzausgleichs“.  Der Gesamtbetrag der Investitionskredite bleibt unverändert (2022: 4 Mio. Euro, 2023: 5 Mio. Euro).  Der Rahmen für Liquiditätskredite  in 2023 bleibt unverändert und beträgt 10 Mio. Euro. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich gegenüber der bisherigen Festsetzung leicht und wird um 40.391 Euro auf 10.640.887 Euro festgesetzt.

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