Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Parkraumkonzept Neu-Isenburg – Bestandaufnahme und Bewertung abgeschlossen

Um ein zukunfts- und leistungsfähiges Gesamtverkehrskonzept mit gleichberechtigter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmenden zu entwickeln, hat die Stadt Neu-Isenburg 2019 das „Stadtentwicklungskonzept Mobilität“ (SEK Mobilität) aufgestellt. Ein wichtiger Baustein davon ist das Parkraummanagement. Hierfür wurde das Büro Habermehl und Follmann mit der Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes für die gesamte Kernstadt Neu-Isenburg beauftragt.

Der aktuelle Projektstand liegt der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis vor.

Im Zuge der Bearbeitung wurden bisher von dem Büro Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH das öffentliche Stellplatzangebot erfasst, kartiert und bewertet sowie die Parkraumnachfrage –und auslastung analysiert. Für das Fördergebiet im Rahmen des Städtebauprogramms Stadtumbau/Wachstum und nachhaltige Erneuerung (Frankfurter Straße, Alter Ort, Neue Welt) wurde aufgrund der Förderregularien ein eigenständiger Bericht erstellt. Für das Fördergebiet wurde festgehalten:

  • hohe Einwohner- und Kfz-Dichte (bezogen auf die Fläche)
  • Parkstandauslastung bereits am Morgen hoch (Bewohner), im Tagesverlauf ansteigend
  • hoher Anteil Besucher/ Kunden
  • insbesondere gegen Abend Nutzerkonflikte Bewohner - Besucher/ Kunden
  • Fahrzeuge auf ¼ der öffentlichen Parkstände wurden im Erhebungszeitraum nicht bewegt

In einem nächsten Schritt sind zunächst die Ziele des Parkraumkonzeptes entsprechend des beschlossenen Stadtentwicklungskonzepts Mobilität (SEK) der Stadt Neu-Isenburg festzulegen und hierfür ein Maßnahmenkonzept zu erarbeiten.

Als mögliche Maßnahmen kommen hierfür u.a. nach einer ersten Einschätzung die folgenden Möglichkeiten in Betracht:

  • Parkraumbewirtschaftung (zur Bevorzugung / Benachteiligung einzelner Nutzergruppen), ·
  • Ausnutzung vorhandener Kapazitätsreserven in bestehenden Parkhäusern,
  • Unterbindung Gehwegparken (zur Gewährleistung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit), ·
  • Entfall von Parkplätzen im öffentlichen Raum zugunsten des nichtmotorisierten Verkehrs und einer attraktiven Gestaltung (für Steigerung Aufenthaltsqualität, Grünflächen etc.), ·
  • Fortschreibung der Stellplatzsatzung unter Berücksichtigung der sich verändernden verkehrlichen Rahmenbedingungen.
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Quelle: Büro Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH, Strukturdaten Kernstadt Neu-Isenburg

In der Kernstadt Neu-Isenburg waren im Jahr 2020 auf einer Fläche von ca. 4 km2 etwa 31.700 Einwohner mit Erstwohnsitz gemeldet und rd. 16.450 Kraftfahrzeuge (Stand 2022) auf private Halter zugelassen (siehe Tabelle). Zusätzlich waren rd. 6.500 Kfz auf gewerbliche Halter zugelassen, die hauptsächlich in den Gewerbegebieten Süd und Ost (Gebiet 3 und 8) sowie in dem Fördergebiet „Stadtumbau“ (Gebiet 1) gemeldet sind.

Am dichtesten besiedelt sind das Fördergebiet „Stadtumbau“ (Gebiet 1), das Wohngebiet Erlenbachaue (Gebiet 5) sowie der Bereich Hugenottenallee / Bahnhofstraße (Gebiet 2). Die geringste Einwohnerdichte weist (neben den Gewerbegebieten) das Wohngebiet Buchenbusch (Gebiet 6) auf. Die Einwohner des Wohngebietes Buchenbusch (Gebiet 6) verfügen auch (neben dem Gewerbegebiet Süd) über den im Vergleich zu den übrigen Gebieten höchsten privaten Fahrzeugbestand (je 1.000 Einwohner). Der geringste Fahrzeugbestand (360 bis 420 private Kfz je 1.000 Einwohner) ist dagegen im Bahnhofsumfeld (Gebiet 4) und im Fördergebiet „Stadtumbau“ (Gebiet 1) festzustellen.

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Quelle: Büro Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH, Ergebnisse der parkraumerhebung (Zusammenfassung)

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