Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Kindertagespflege ist wichtiger Baustein der Betreuung

Die Vergütung für die Kindertagespflegepersonen in Neu-Isenburg soll angepasst werden. Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Entwurf zur Neuberechnung der jährlichen Finanzierung der Kindertagespflege zur Beschlussfassung am 15. Mai vor. 

Da der Kreis Offenbach seit dem 1. September 2023 die Vergütung um rund 2,20 Euro pro Kind und Stunde auf 7,20 Euro erhöht hat, kann die Stadt Neu-Isenburg ihre Bonuszahlung von bisher 2 Euro auf nun 1 Euro reduzieren. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Damit liegt der Stundenlohn für eine Kindertagespflegeperson in Neu-Isenburg bei 8,20 Euro pro Kind - das sind insgesamt 1,20 Euro mehr als im letzten Jahr. 

„Die vom Kreis Offenbach seit dem 1. September gezahlten höheren Geldleistungen für die Tagespflege werden über die Kreisumlage von den Städten und hier aufgrund der vergleichsweise hohen Leistungsfähigkeit, überproportional hoch durch die Stadt Neu-Isenburg finanziert. Die Kindertagespflege bleibt für uns ein wichtiger Baustein bei der Betreuung der unter Dreijährigen, die wir als Stadt schon immer nach Kräften unterstützen. Dazu gehört beispielsweise die Bonuszahlung für die geleisteten Betreuungsstunden, die Anmietung von Räumlichkeiten für die Kindertagespflege in anderen Räumlichkeiten oder seit 2019 das Vertretungskonzept. Künftig werden Tageseltern in Neu-Isenburg über 1 Euro mehr bekommen als die allermeisten anderen im Kreis Offenbach“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt. 

Im Jahr 2023 wurden über den Verein Kinderbetreuung e.V. Tagesmütterzentrale 122 Tagespflegekinder bei insgesamt 26 Tageseltern betreut. Davon nutzten 11 von der Stadt angemietete Räumlichkeiten. Ab 2025 sollen fünf neue Räumlichkeiten in der Neuen Welt für Tagesmütter oder Tagesväter gemietet werden.  

Insgesamt bietet die Stadt Neu-Isenburg aktuell 300 U3-Betreuungsplätze in den kirchlichen und städtischen Einrichtungen sowie bei freien Trägern. Hinzu kommen die 122 Plätze bei Tageseltern. 

Anlage DS 19/1454

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