Stadt Neu Isenburg

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Benutzungsordnung und Satzung für das Stadtarchiv beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10. Dezember 2025 die neue Satzung für das Stadtarchiv und die dazugehörige Benutzungsordnung beschlossen. Beide Regelwerke werden nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und bilden künftig die verbindlichen Grundlagen für die Aufgaben, die Nutzung und Rechtsfragen rund um das Stadtarchiv in Neu-Isenburg. Die bisherige Benutzungs- und Archivordnung stammt aus dem Jahr 2004 und entsprach nicht mehr den aktuellen technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen.

Die neue Archivsatzung definiert die Aufgaben des Stadtarchivs und präzisiert unter anderem die Übernahme, Bewertung und Vernichtung kommunaler Unterlagen. Sie ermöglicht zudem, dass das Archivgut auch aus privater Herkunft etwa durch Schenkung, Kauf oder Leihgabe ergänzt werden kann.

Die getrennt erlassene Benutzungsordnung regelt ausschließlich die Nutzung des Archivgutes und die Behandlung der Archivalien. Diese Trennung soll mehr Klarheit schaffen und eine flexiblere Anpassung an sich künftig verändernde Rahmenbedingungen erlauben. Für die Nutzerinnen und Nutzer des Stadtarchivs, dass seit Jahren eine hohe Nachfrage verzeichnet, bringt die Neuregelung keine Einschränkungen. Vielmehr werden die rechtlichen Grundlagen aktualisiert, um den Service verlässlich, transparent und an moderne Standards angepasst anbieten zu können. Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein betont: „Das Stadtarchiv ist unser stadtgeschichtliches Gedächtnis. Mit den aktualisierten Regelungen verschaffen wir der Einrichtung eine zeitgemäße Basis, auf der Forschung, Bürgeranfragen und historische Arbeit weiterhin gut betreut stattfinden können“.   

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