Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Isenburg hat in ihrer letzten Sitzung am 11. Dezember eine neue Gebührenordnung für die Nutzung der Parkeinrichtungen im Stadtgebiet beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die bisherige Parkscheinautomaten-Satzung vom 3. Dezember 2003 aufgehoben, um den rechtlichen Vorgaben des Landes Hessen zu entsprechen und eine an die örtlichen Bedingungen angepasste Regelung zu schaffen.
In Neu-Isenburg wird diese neue Verordnung ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten und folgende Gebühren für Bewohnerparkausweise festlegen: Für eine einjährige Bewohnerparkerlaubnis werden 50 Euro, für zwei Jahre 90 Euro und für drei Jahre (maximale Laufzeit) 120 Euro fällig. Die bisherige Gebühr von 15 Euro pro Jahr, die seit 2017 galt, wird damit an die neuen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen angepasst.
Das Land Hessen hat den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Gebühren für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen eigenständig festzulegen. Die neue Verordnung ermöglicht es der Straßenverkehrsbehörde, eine angemessene und auf die örtlichen Bedingungen abgestimmte Regelung für das Bewohnerparken zu schaffen. Dabei bleiben alle weiteren Bestimmungen der bisherigen Parkscheinautomaten-Satzung unverändert.
„Mit der neuen Gebührenordnung verfolgt die Straßenverkehrsbehörde das Ziel, eine gerechte und zukunftsorientierte Lösung für das Bewohnerparken zu etablieren, die den Anforderungen an Parkraum entspricht. Um den Parkdruck zu entlasten und den Parkraum effizienter zu gestalten wurden in Neu-Isenburg überall dort Bewohnerparkzonen ausgewiesen, wo es nur wenige Möglichkeiten zur Schaffung von Stellplätzen auf Privatgrund oder im öffentlichen Raum gibt. Mit der Gebühr soll sowohl eine Lenkungswirkung des Verkehrs erzielt werden als auch die Parksituation für die Anwohner verbessert werden“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Insgesamt wurden drei Bewohnerparkbereiche festgelegt: im Alten Ort (Bezirk I) seit Ende der 90er Jahre und seit 2007 rund um das Isenburg Zentrum östlich (Bezirk II) und westlich (III).