Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Neue Gebührenordnung für Bewohnerparken beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Isenburg hat in ihrer letzten Sitzung am 11. Dezember eine neue Gebührenordnung für die Nutzung der Parkeinrichtungen im Stadtgebiet beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die bisherige Parkscheinautomaten-Satzung vom 3. Dezember 2003 aufgehoben, um den rechtlichen Vorgaben des Landes Hessen zu entsprechen und eine an die örtlichen Bedingungen angepasste Regelung zu schaffen.

In Neu-Isenburg wird diese neue Verordnung ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten und folgende Gebühren für Bewohnerparkausweise festlegen: Für eine einjährige Bewohnerparkerlaubnis werden 50 Euro, für zwei Jahre 90 Euro und für drei Jahre (maximale Laufzeit) 120 Euro fällig. Die bisherige Gebühr von 15 Euro pro Jahr, die seit 2017 galt, wird damit an die neuen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen angepasst.  

Das Land Hessen hat den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Gebühren für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen eigenständig festzulegen. Die neue Verordnung ermöglicht es der Straßenverkehrsbehörde, eine angemessene und auf die örtlichen Bedingungen abgestimmte Regelung für das Bewohnerparken zu schaffen. Dabei bleiben alle weiteren Bestimmungen der bisherigen Parkscheinautomaten-Satzung unverändert.  

„Mit der neuen Gebührenordnung verfolgt die Straßenverkehrsbehörde das Ziel, eine gerechte und zukunftsorientierte Lösung für das Bewohnerparken zu etablieren, die den Anforderungen an Parkraum entspricht. Um den Parkdruck zu entlasten und den Parkraum effizienter zu gestalten wurden in Neu-Isenburg überall dort Bewohnerparkzonen ausgewiesen, wo es nur wenige Möglichkeiten zur Schaffung von Stellplätzen auf Privatgrund oder im öffentlichen Raum gibt. Mit der Gebühr soll sowohl eine Lenkungswirkung des Verkehrs erzielt werden als auch die Parksituation für die Anwohner verbessert werden“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

Insgesamt wurden drei Bewohnerparkbereiche festgelegt: im Alten Ort (Bezirk I) seit Ende der 90er Jahre und seit 2007 rund um das Isenburg Zentrum östlich (Bezirk II) und westlich (III).

Auch interessant

Rathaus Neu-Isenburg
Stadt Neu-Isenburg

Gebührenanpassung Bewohnerparken und Baustellengenehmigungen

Die Gebühren für das Bewohnerparken und Baustellengenehmigungen werden zum 1. Januar 2025 angepasst.
Aktionen auf dieser Seite:
folder check
Stadtverwaltung

Bewohnerparkausweis - Neuantrag

Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg
Aktionen auf dieser Seite:Online beantragen
Plenarsaal Rathaus Neu-Isenburg
Stadt Neu-Isenburg

Neue Gebührensatzung für Eheschließungen

Die neue Gebührensatzung für die Erhebung von zusätzlichen Gebühren im Rahmen von Eheschließungen hat die Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2024 beschlossen.
Aktionen auf dieser Seite:
Ansicht Parkster auf dem Handy
Stadt Neu-Isenburg

Zwei Jahre Parkster

Parkgebühren mit dem Handy in den Parkhäusern Hugenottenhalle, Ludwigstraße und Luisenstraße bezahlen
Aktionen auf dieser Seite:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise