Eine neue Gebührensatzung für die Erhebung von zusätzlichen Gebühren im Rahmen von Eheschließungen hat die Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2024 beschlossen. Sie ist nach Veröffentlichung am 29. Dezember 2024 in Kraft getreten und ersetzt die alte Satzung vom 28. November 2012.
„Wir haben die Satzung überarbeitet, um auf veränderte Rahmenbedingungen aber auch die gestiegenen Kosten zu reagieren. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage für die Durchführung von Eheschließungen sowie den hohen Standard der Trauungen in Neu-Isenburg langfristig zu sichern. Die neuen Gebühren berücksichtigen nicht nur die gestiegenen Kosten, sondern gewährleisten auch, dass die Bansamühle und andere Trauorte weiterhin auf höchstem Niveau für Eheschließungen bereitstehen“, erläutert Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Seit der letzten Anpassung der Gebühren im Jahr 2015 haben sich zahlreiche Faktoren verändert. Weil 2017 die Lebenspartnerschaft durch die Ehe für alle ersetzt wurde, muss die Satzung von rechtlicher Seite her geändert werden. Auch die Anzahl der Trauorte wird angepasst, aktuell ist die Eheschließung im Trauzimmer im Rathaus, im Trausaal Bansamühle und im Bürgerhaus Zeppelinheim möglich. Ebenfalls werden die gestiegenen Kosten berücksichtigt, wie beispielsweise die gestiegenen Unterhaltungskosten der Bansamühle inklusive der Außenanlagen, einem repräsentativen und beliebten Trauort der Stadt. Hier wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen vorgenommen, darunter eine neue Klimaanlage für den
Trausaal und eine Neugestaltung der Gartenanlage mit Pergola und Pavillon.
Die neue Gebührensatzung ist auf der städtischen Homepage einsehbar unter Stadtrecht | Stadt Neu-Isenburg .
Eine neue Gebührensatzung für die Erhebung von zusätzlichen Gebühren im Rahmen von Eheschließungen hat die Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2024 beschlossen. Sie ist nach Veröffentlichung am 29. Dezember 2024 in Kraft getreten und ersetzt die alte Satzung vom 28. November 2012.
„Wir haben die Satzung überarbeitet, um auf veränderte Rahmenbedingungen aber auch die gestiegenen Kosten zu reagieren. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage für die Durchführung von Eheschließungen sowie den hohen Standard der Trauungen in Neu-Isenburg langfristig zu sichern. Die neuen Gebühren berücksichtigen nicht nur die gestiegenen Kosten, sondern gewährleisten auch, dass die Bansamühle und andere Trauorte weiterhin auf höchstem Niveau für Eheschließungen bereitstehen“, erläutert Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Seit der letzten Anpassung der Gebühren im Jahr 2015 haben sich zahlreiche Faktoren verändert. Weil 2017 die Lebenspartnerschaft durch die Ehe für alle ersetzt wurde, muss die Satzung von rechtlicher Seite her geändert werden. Auch die Anzahl der Trauorte wird angepasst, aktuell ist die Eheschließung im Trauzimmer im Rathaus, im Trausaal Bansamühle und im Bürgerhaus Zeppelinheim möglich. Ebenfalls werden die gestiegenen Kosten berücksichtigt, wie beispielsweise die gestiegenen Unterhaltungskosten der Bansamühle inklusive der Außenanlagen, einem repräsentativen und beliebten Trauort der Stadt. Hier wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen vorgenommen, darunter eine neue Klimaanlage für den
Trausaal und eine Neugestaltung der Gartenanlage mit Pergola und Pavillon.
Die neue Gebührensatzung ist auf der städtischen Homepage einsehbar unter Stadtrecht | Stadt Neu-Isenburg (Öffnet in einem neuen Tab).