Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern kostengünstigen Wohnraum anbieten zu können, will die Stadt von der Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Belegungsrechte für fünf freifinanzierte Wohnungen erwerben. Für die Wohnungen, die bisher noch keiner Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen, gelten diese Festlegungen dann für die kommenden zehn Jahre. Das Belegungsrecht läge bei der Stadt.
Voraussetzung für den Erwerb der Belegungsrechte ist eine Förderung durch das Land Hessen. Die Nassauische Heimstätte hat für die Stadt bei der Wohnraumförderstelle des Landes Hessen einen entsprechenden Antrag nach den Förderrichtlinien des Landes gestellt. Wenn der Antrag bewilligt wird, fördert das Land den Erwerb von Belegungsrechten mit einem Betrag in Höhe von 2,50 € je Quadratmeter Wohnfläche monatlich für 10 Jahre. Der verbleibende kommunale Finanzierungsanteil in Höhe von 36.000 Euro wird nach den Richtlinien ebenfalls durch das Land Hessen übernommen, da Neu-Isenburg die Partnerschaftsvereinbarung „Großer Frankfurter Bogen“ unterzeichnet hat.
Welche Wohnungen genau von der Regelung betroffen sein werden, entscheidet sich danach, welche freifinanzierten Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft frei werden und damit für eine neue Belegung zur Verfügung stehen. Die Zehn-Jahresfrist startet bei Neubelegung der Wohnungen.
„Es ist für uns ein großes Anliegen für einkommensschwächere Familien bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Mit dem geplanten Erwerb der Belegungsrechte hätten wir zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung, den wir vergeben können. Für die Stadt entstehen, sofern das Land die Förderung bewilligt, keine Kosten für den Erwerb der Belegungsrechte“, erklärt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.