In der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Neu-Isenburg sind alle Bereiche festgelegt, in denen Hunde angeleint werden müssen - eine allgemeine Anleinpflicht besteht, entgegen anders lautender Berichte, in Neu-Isenburg nicht.
Allerdings gibt es für bestimmte, örtlich begrenzte Gebiete, einen ausgewiesen Leinenzwang: Diese gilt in der Fußgängerzone, allen Sportanlagen sowie im Gebiet des Bansaparkes sowie an allen Orten, an denen ein Hinweisschild es verbietet, den Hund frei laufen zu lassen wie beispielsweise in der Jean-Phillipp-Anlage. Eine Anleinpflicht für Hunde besteht ebenfalls auf den Wegen rund um das Naturschutzgebiet Gehespitzweiher, den Wegen des Naturschutzgebietes Bruch von Gravenbruch sowie im Bereich der Grundwiesen (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Erlenbachaue). Auch auf allen Festen in Neu-Isenburg wie Altstadt- oder Weinfest und den Märkten wie Weihnachts- oder Wochenmarkt müssen die Hunde an die Leine. Auf Bolz- oder Kinderspiel-Plätzen sind Hunde grundsätzlich nicht erlaubt.
Erster Stadtrat Stefan Schmitt: „Generell gibt es in Neu-Isenburg keine Hundeanleinpflicht, nur in den ausgewiesenen Bereichen müssen die Hunde an die Leine. Wir bitten trotzdem alle Hundehalterinnen und Hundehalter um ein verantwortungsbewusstes Verhalten beim Ausführen des Hundes. Gerade kleine Kinder oder ängstliche Mitmenschen werden es Ihnen danken.“
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