Ein hessenweiter Warntag findet am Donnerstag, 13. März statt. An diesem Aktionstag werden in den hessischen Kommunen ab 10:15 Uhr die Sirenen getestet. Wie das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz mitteilt, sollen die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale sensibilisiert werden und die technische Warninfrastruktur getestet werden. Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie die Warn-App hessenWARN und das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 10:15 Uhr als auch für die Entwarnung um 10:50 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.
Geplant ist die zentrale Auslösung der an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angebundenen Warnmittel (HessenWARN, NINA, Werbetafeln, Rundfunk etc.) einschließlich Cell-Broadcast. Damit erhalten alle eingeschalteten Mobiltelefone eine Warnung als Kurznachricht gesendet, ohne dass dafür eine App geladen werden muss. So erhalten innerhalb kürzester Zeit viele Menschen eine Warnung, ohne dass das Netz überlastet wird.
In Neu-Isenburg werden die 13 vorhandenen Sirenenanlagen mit dem Warnton „Warnung der Bevölkerung“ ausgelöst. Es handelt sich dabei um einen einminütigen Heulton, der auf- und abschwellend ist. Zusätzlich erfolgt eine Warnung über die App HessenWARN.
Die Entwarnung erfolgt um 10:50 Uhr über einen einminütigen Dauerton.
Durch die Probewarnung werden die Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warnmittel selber auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin überprüft. Im Nachgang werden von den Verantwortlichen gegebenenfalls Verbesserungen vorgenommen und so das System der Bevölkerungswarnung sicherer gemacht. In Neu-Isenburg wird es Horchposten geben, die überwachen, ob alle Sirenen ausgelöst werden.
Neben dem landesweiten Warntag am 13. März, der künftig an jedem zweiten Donnerstag im März stattfinden soll, gibt es zusätzlich den bundesweiten Warntag im Herbst (11. September).
Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.
Sirenenstandorte in Neu-Isenburg
Aktuell sind im Stadtgebiet Neu-Isenburg an neun Standorten Sirenenanlagen für die Warnung der Bevölkerung installiert. In den Stadtteilen Gravenbruch und Zeppelinheim sind es jeweils zwei Standorte. Während die Feuerwehrangehörigen in der Regel über eine „stille“ Alarmierung per Funkalarmempfänger gerufen werden, können im Stadtteil Zeppelinheim die Feuerwehrleute auch über Sirenen gerufen werden, da hier die Funkversorgung im Digitalfunk nicht ausreichend ist.
Das Sirenensystem ist ein Relikt aus der Zeit des Kalten Krieges, als Warnsystem für den Verteidigungsfall und den Zivilschutz. Neu-Isenburg hat Anfang der 90 Jahre das Sirenensystem für die zivile Nutzung übernommen und erweitert.
Die bestehenden Anlagen wurden auf Digitalfunk umgerüstet, so dass die für Neu-Isenburg zuständige Leitstelle im Bedarfsfall die Sirenenanlagen über Funk auslösen kann. Alle Sirenen können die Signale „WARNUNG“, „ENTWARNUNG“ und „FEUERALARM“ ausstrahlen.