Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen wurde in Neu-Isenburg bereits begonnen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis Offenbach durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wahlschein beantragen
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist bis spätestens 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, möglich. Hierbei sind jedoch auch noch Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Bis zum 5. Juni 2024 kann der Antrag online gestellt werden. Hier geht es direkt zur Online-Beantragung des Wahlscheines.
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Bis 15 Uhr am Wahltag können Wählerinnen und Wähler bzw. Bevollmächtigte, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ebenfalls noch einen Wahlschein im Wahlamt beantragen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Die Wahlvorstände für die Europawahl konnten inzwischen ausreichend besetzt werden. Trotzdem freut sich die Stadt über weitere Interessenten für die Übernahme eines Wahlehrenamtes in einem der Wahl- oder Briefwahlvorstände.
Weitere Informationen unter Europawahl 2024 | Stadt Neu-Isenburg (Öffnet in einem neuen Tab).