Die Stadtverordnetenversammlung hat Stefan Niedfeld als Ortsgerichtsschöffe für das Ortsgericht der Stadt Neu-Isenburg am 21. Mai wiedergewählt. Seine offizielle Ernennung für die Dauer von zehn Jahren wird vom Präsidenten des Amtsgerichtes Offenbach, Stefan Mohr, erteilt.
„Wir freuen uns, dass wir mit der Wiederwahl von Stefan Niedfeld ein erfahrenes Team haben. Für seine Aufgaben im Neu-Isenburger Ortsgericht wünschen wir weiterhin viel Erfolg“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.
Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. -schöffen bestellt. Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Wahl hat durch die Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen.
Dem Ortsgericht Neu-Isenburg gehören Felix Schmunk als Ortsgerichtsvorsteher sowie die Ortsgerichtsschöffinnen Barbara Theis, Hans von Lillin, Stefan Niedfeld und Thomas Russ an.
Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Zu diesen Aufgaben zählen beispielsweise Beglaubigungen, Nachlasssicherungen oder die Schätzungen von Grundstücken.
Das Ortsgericht befindet sich im Rathaus Neu-Isenburg, Hugenottenallee 53, 2. Stock. Die Sprechstunden sind montags von 9:00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von 14:00 bis 17:00 Uhr. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten unter 06102-241342.