Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Bedeutender Schritt für die Zukunft der Innenstadt

Bebauungsplan Nr. 53a „Ehemaliger Güterbahnhof“ – 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss

Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 53a „Ehemaliger Güterbahnhof“ – 1. Änderung“ werden die zentralen Weichen für die gestalterische Zukunft der Stadt in zentraler Lage gestellt. 

„In unmittelbarer Nähe der künftigen Haltestelle Neu-Isenburg Zentrum der Regionaltangente West und des Wohnquartiers „Neue Welt“ wird hier die Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung geschaffen, mit Wohnraum und attraktiven, wohnverträglichen Gewerbeflächen. So wird der Bereich zu einem lebendigen Quartier mit hoher Aufenthaltsqualität. Dabei werden wichtige Aspekte wie eine bessere Vernetzung von Mobilität, umweltfreundlichen Baukonzepten sowie die Stärkung des öffentlichen Raums berücksichtigt“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein. 

Für das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofes Neu-Isenburg zwischen den Straßen Carl-Ulrich-Straße, Frankfurter Straße, Schleussnerstraße bis Hugenottenallee, einschließlich der Kreuzungsbereiche, soll im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 53 „Ehemaliger Güterbahnhof“ aufgestellt werden. Die Stadtverordneten werden darüber in der Sitzung am 11. Dezember beraten. 

Planungsziele 

Die Stadt Neu-Isenburg will mit dem geänderten Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues, städtebaulich qualitätsvolles urbanes Quartier mit Wohnen, Gewerbe, Gastronomie und Geschäften sowie Einzelhandel mit Nahversorgungsfunktion sicherstellen. Es soll kein städtebaulicher Riegel entstehen, sondern ein öffentlicher Platz mit Durchgangsfunktion in Verlängerung des Quartiersplatzes in der Neuen Welt (Stadtquartier Süd) von Süd nach Nord. Der ruhende Verkehr soll in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Anforderungen an den Klimaschutz und an die Energiewende werden berücksichtigt. Außerdem wird sichergestellt, dass durch das neue Baugebiet keine Spannungen unter Berücksichtigung des vorhandenen Einzelhandels, des umgebenden Verkehrs und der umgebenden Bau- und Nutzungsstrukturen entstehen. 

Nach Vorliegen der Planung für die umgebenden Straßen (Carl-Ulrich-Straße/Schleussnerstraße und deren Knotenpunkte mit der Frankfurter Straße und der Hugenottenallee) sowie der Planung für die Regionaltangente West sind verschiedene Anpassungen vorzunehmen. 

Das unter Denkmalschutz stehende Bahnhofsgebäude des ehemaligen Güterbahnhofs wird erhalten. Die Gebäude der Spielothek und die bestehende Tiefgarage werden abgerissen.  

Begleitend zu den Festsetzungen des Bebauungsplans ist ein städtebaulicher Vertrag zur Regelung weiterer Sachverhalte mit dem Vorhabenträger abzuschließen.   

Entwurfsplanung

Im Zentrum der städtebaulichen Planung stehen die Errichtung von Wohngebäuden mit ca. 200 Wohneinheiten und die Unterbringung von gewerblichen Nutzungen sowie Flächen für nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften. Der ruhende Verkehr wird über eine Tiefgarage abgewickelt. Vorbild für Art und Maß der Nutzung ist das Stadtquartier „Neue Welt“ (Stadtquartier Süd).

Entwurfsplanung

Eine Querungsmöglichkeit zur künftigen Haltestelle Neu-Isenburg Zentrum der Regionaltangente West ist vorgesehen, ebenso eine Öffnung zum Stadtquartier „Neue Welt“. Die Geschossigkeit der Bebauung beträgt nach aktuellem Planstand maximal fünf Vollgeschosse plus Staffelgeschoss. Ein Hochpunkt am westlichen Plangebietsrand weist sieben Vollgeschosse auf und bildet den Eingang in das neue Quartier. 

Anlage DS 19/1737

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