Stadt Neu Isenburg

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Neues Wohnquartier am Bahnhof – Offener Quartiersplatz statt Garagen

Bebauungsplan Nr. 9b „Bahnhofstraße Nordseite – westlich Kurt-Schumacher Straße“ - Aufstellungsbeschluss

Um den Bereich zwischen dem Bahnhof und der Kurt-Schumacher-Straße städtebaulich und gestalterisch aufzuwerten, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9b „Bahnhofstraße Nordseite – westlich Kurt-Schumacher Straße“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Über den formalen Aufstellungsbeschluss soll die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 11. Dezember entscheiden. 

„Der geänderte Bebauungsplan ist für uns eine gute Chance, den gesamten Bereich aufzuwerten und zusätzlichen urbanen Wohnraum zu schaffen. Es wird keine zusätzlichen Hochhäuser mehr geben, sondern maximal fünfgeschossige Gebäude. Mit einem öffentlichen Quartiersplatz gestalten wir Lebensräume, die nicht nur funktional, sondern auch lebenswert sind. So schaffen wir Orte der Begegnung, die das Miteinander stärken.  Außerdem soll das neue Wohnquartier den Anforderungen des Energie- und Klimawandels gerecht werden. Die neue Planung ist städtebaulich ein Gewinn“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein. 

Entwurf Neues Wohnquartier am Bahnhof –  Offener Quartiersplatz statt Garagen

Für das rund 20.000 Quadratmeter große Gebiet, zwischen der Nordseite des Bahnhofs und der Kurt-Schumacher-Straße, existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr. 9a) aus dem Jahr 1969, der eine Hochhausbebauung mit bis zu 12 Geschossen, Garagenhöfen sowie Stellplätzen entlang der Bahnhofstraße ermöglicht.

Der Vorhabenträger wird in Abstimmung mit der Stadt eine Vorentwurfsplanung vorlegen, in der alle Ziele berücksichtigt werden. Außerdem ist ein städtebaulicher Vertrag vorgesehen.  

Mit der Entwurfsplanung hat der Vorhabenträger das Büro planquadrat Elfers Geskes Krämer GmbH, Architektur und Stadtplanung, beauftragt.

Offener Quartiersplatz statt Garagen

Mit dem neuen Bebauungsplan soll die Bahnhofstraße im Bereich des westlichen Stadtzugangs vom Bahnhof her städtebaulich gefasst werden und gleichzeitig dringend benötigter Wohnraum innerhalb der Stadt geschaffen werden.

Die Bebauung wird auf zwei bis maximal fünf Geschosse begrenzt. Angedacht sind Räume mit einem gesundheitlichen, sportlichen oder gastronomischen Angebot. Es wird auch überlegt, ein Angebot für Seniorenwohnungen vorzusehen. Der an der Bahnhofstraße zentral gelegene Platz soll ein angemessenes Entree für das neue Quartier schaffen aber auch Aufenthalt und Treffpunkt für die künftigen Nutzungen (Café, Restaurant) sowie Bewohner der Häuser und der Umgebung im Bestand bieten.

Ansicht in der Vogelperspektive

Obwohl bereits die Hessische Bauordnung und das Gebäude-Energie-Gesetz im Rahmen der Baugenehmigung zu berücksichtigen sind, sind entsprechende ergänzende Festsetzungen und Vereinbarungen insbesondere zur Gebäudebegrünung zu treffen. Dies betrifft auch eine Fassadensanierung des Bestandshochhauses.

Die vorhandenen Garagenhöfe werden überplant. Künftig soll der ruhende Verkehr in modernen Tiefgaragen untergebracht werden. Außerdem wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass durch das neue Wohnquartier keine Spannungen im Hinblick auf den umgebenden Verkehr, sowie auf die umgebenden Bau- und Nutzungsstrukturen entstehen.

Anlage DS 19/1736

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