Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Gebührenanpassung Bewohnerparken und Baustellengenehmigungen

Die Gebühren für das Bewohnerparken und Baustellengenehmigungen werden zum 1. Januar 2025 angepasst. Dies hat der Magistrat beschlossen und die Stadtverordnetenversammlung am 18. September zur Kenntnis genommen.

Zum 1. Januar 2025 steigen die Gebühren für eine einjährige Bewohnerparkerlaubnis auf 50 Euro, für zwei Jahre auf 90 Euro und für drei Jahre (maximale Laufzeit) auf 120 Euro. Zusätzlich werden auch die Gebühren für Baustellengenehmigungen angepasst. Beispielsweise sind künftig für eine Gehwegsperrung mit einer halbseitigen Fahrbahnsperrung statt 25 Euro pro Woche 100 Euro pro Woche zu entrichten. Für die Jahresgenehmigung zur Aufstellung eines Containers werden ab 2025 500 Euro fällig, bisher lag diese Gebühr bei 250 Euro.

 „Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden auch die seit Jahren unveränderten städtischen Gebühren auf den Prüfstand gestellt, um eine langfristige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Wir haben uns bei den Gebührenanpassungen an den rechtlichen Rahmen gehalten und an den Gebühren der umliegenden Kommunen orientiert. Auch wurde der Arbeitsaufwand für die jeweiligen Leistungen der Verwaltung berücksichtigt. Durch beide Maßnahmen rechnen wir mit einem Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 32.060 Euro“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

Anpassung der Bewohnerparkgebühren

Um den Parkdruck zu entlasten und den Parkraum effizienter zu gestalten wurden in Neu-Isenburg überall dort Bewohnerparkzonen ausgewiesen, wo es nur wenige Möglichkeiten zur Schaffung von Stellplätzen auf Privatgrund oder im öffentlichen Raum gibt. Mit der Gebühr soll sowohl eine Lenkungswirkung des Verkehrs erzielt werden als auch die Parksituation für die Anwohner verbessert werden. Insgesamt wurden drei Bewohnerparkbereiche festgelegt: im Alten Ort (Bezirk I) seit Ende der 90er Jahre und seit 2007 rund um das Isenburg Zentrum östlich (Bezirk II) und westlich (III).

In den ausgewiesenen Straßen ist das Parken von montags bis freitags in der Zeit von 16 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 20 Uhr den Bewohnern der Straßen vorbehalten. Lange Jahre wurde für den Bewohnerausweis eine Mindestgebühr von 10,20 Euro jährlich erhoben, die 2017 auf 15,00 Euro erhöht wurde.  

Insgesamt wurden im Jahr 2023 148 Bewohnerparkausweise neu ausgestellt und dafür Gebühren in Höhe von 3.495 Euro eingenommen.  

Am häufigsten werden vom Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde Genehmigungen für Gehwegsperrungen/halbseitige Fahrbahnsperrungen ohne Halteverbot für bis zu vier Wochen erteilt. Insgesamt 89 Sperrungen wurden 2023 beantragt.

Bewohnerparkbereiche in Neu-IsenburgPDF-Datei344,14 kB 

Bezirk II

·         Feldstraße

·         Wilhelmstraße Gärtnerweg

·         Herzogstraße zwischen Offenbacher Straße und Friedhofstraße (1-85)

·         Ernst-Reuter-Straße

·         Freiherr-vom-Stein-Straße

·         Friedrich-List-Straße

·         Richard-Wagner-Straße

·         Eichendorfstraße

·         Peterstraße

·         Hermannstraße

·         Hardenbergstraße

Bezirk III

·         Waldstraße zwischen Carl-Ulrich-Straße und Friedrichstraße (111-176)

·         Luisenstraße

·         Schützenstraße zwischen Waldstraße und Frankfurter Straße (1-24)

·         Gartenstraße zwischen Frankfurter Straße und Waldstraße (1-27)

·         Eigenheimstraße

·         Friedrichstraße zwischen Frankfurter Straße und Waldstraße (1-31)

Alter Ort

·         Löwengasse

·         Pfarrgasse

·         Kronengasse

·         Brionsgäßchen

·         Nollgäßchen

·         Hirtengasse

·         Wiesenstraße

·         Bansastraße

·         Luftgäßchen

·         Kirchgäßchen

Bewohnerparkgebühren im Vergleich pro Jahr (2023)

Offenbach                                          75 Euro  

Frankfurt                                            120 Euro

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