Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Entwurf zum Nachtragshaushaltsplan 2024/2025

Der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg hat der Stadtverordnetenversammlung für den 6. November einen Beschlussvorschlag für den ersten Nachtragshaushaltsplan zum Doppelhaushalt 2024/2025 vorgelegt. Dieser sieht wesentliche Anpassungen zur weiteren Konsolidierung der städtischen Finanzen vor. Kernpunkte des Antrags sind die Erhöhung der Steuersätze für die Gewerbesteuer sowie die Fortführung der Stellenwiederbesetzungssperre und die 20prozentige haushaltswirtschaftliche Sperre auf sogenannte „disponible“ Ausgaben auch in 2025.

Zum Ausgleich des Haushalts für die Jahre 2024 und 2025 müssen demnach ordentliche Rücklagen in Höhe von 17.214.623 Euro für 2024 und 12.486.820 Euro aufgelöst und in Anspruch genommen werden. Zusätzlich soll die Ge-werbesteuer von 345 auf 360 Prozentpunkte erhöht werden.

Eine Stellenwiederbesetzungssperre soll für das Jahr 2025 fortgeführt werden. Sie kann im Einzelfall durch den Personaldezernenten und den Kämmerer aufgehoben werden. Von der Sperre ausgenommen sind insbesondere Stellen im Bereich der Erzieherinnen-/Erzieher, der Schulkindbetreuung, des feuerwehrtechnischen Dienstes und der Ordnungspolizeibeamten. Zudem wird für das Jahr 2025 eine hauswirtschaftliche Sperre von 20 % auf alle disponiblen Ausgabenansätze im Ergebnishaushalt beschlossen. Der Finanzdezernent entscheidet im Einzelfall in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachdezernenten über die Aufhebung der Haushaltssperre, wenn unabweisbare Not-wendigkeiten bestehen.

Neu zu begründende Verpflichtungen über 5.000 Euro bedürfen einer vorherigen Freigabe durch die Kämmerei und sind auf vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen beschränkt. In Konfliktfällen entscheiden Finanzdezernent und Fachdezernent gemeinsam.

Die Grundsteuer B soll zudem von 350 Prozent auf 472 Prozent erhöht werden. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform und basiert auf der Empfehlung der Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD). Der Hebesatz wurde so gewählt wurde, dass die Stadt keine zusätzlichen Ein-nahmen erzielt, sondern lediglich die Vorgaben der Grundsteuerreform umsetzt.

Stefan Schmitt, Erster Stadtrat und Stadtkämmerer betonte: „Aufgrund stark reduzierter Gewerbesteuereinnahmen um voraussichtlich 28 Millionen Euro in 2024 und 19,3 Millionen in 2025 gegenüber der ursprünglichen Planung müs-sen wir erstmals für Neu-Isenburg bis dahin nicht bekannte hohe Defizite ausweisen, die wir zum Glück noch durch Verwendung von angesparten Rücklagen ausgleichen können. Da das aber spätestens 2026 in dieser Höhe so nicht mehr darstellbar sein wird, müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um die städtischen Finanzen zu stabilisieren. Weitere Konsolidierungsschritte des städtischen Haushalts sind aufgrund der erheblichen Einnahmereduzierungen und weiter hoher Kostenanstiege in allen Bereichen unumgänglich. Dabei wird es künftig darum gehen, die Leistungen der Stadt auf einem hohen Niveau für ihre Bürger abzusichern.“

Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein fügte hinzu: „Die Entscheidung, Rücklagen einzusetzen und strikte Sperren zu erlassen, ist uns nicht leichtgefallen. Sie zeigt aber unseren klaren Willen, auch unter finanziellen Herausforderungen die wesentlichen Strukturen für unsere Bürgerinnen und Bürger aufrecht-zuerhalten und notwendige Investitionen für die Zukunft zu ermöglichen.“
Anlage DS 19/1730

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