Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 02.07.2025 die Einführung einer Übernachtungssteuer beschlossen. Die Satzung ist zum 01.10.2025 in Kraft getreten.
Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung dieser neuen Satzung hat sich gezeigt, dass insbesondere die organisatorische und technische Umsetzung sowie die Abstimmung mit den Beherbergungsbetrieben mehr Zeit erfordern als zunächst angenommen. Gleichzeitig sind aus der Branche verschiedene Hinweise und Anregungen eingegangen, die eine erneute Prüfung von inhaltlichen Details sinnvoll erscheinen lassen.
Vor diesem Hintergrund wird nun geprüft,den Einführungszeitraum der Übernachtungssteuer anzupassen und gegebenenfalls auf einen Tourismusbeitrag nach § 13 KAG umzustellen. Ziel ist es, eine rechtssichere, praktikable und für die Betriebe vertretbare Lösung zu finden.
Der Magistrat schlägt daher der Stadtverordnetenversammlung für die Sitzung am 05.11.2025 vor, die derzeit geltende Satzung aufzuheben.
Im Anschluss werden Regelungsalternativen geprüft und den städtischen Gremien vorgelegt.


