In der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl wählten die 45 Stadtverordneten aus ihrer Mitte für die 18. Wahlperiode die Stadtverordnete Christine Wagner zur Stadtverordnetenvorsteherin, die dieses höchste Amt der Stadt als erste Frau inne hat.
Zu ihren Aufgaben gehören:
- Vorbereitung der Plenarsitzungen
- Erstellung der Ladung der Sitzungen
- Feststellung der Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Einhaltung der Geschäftsordnung
- Ausübung des Haus – und Ordnungsrechts
- Vertretung der Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Magistrat und in der Öffentlichkeit
- Pflege von Kontakten zu den Bürgern, Institutionen, Kirchen und Vereinen
- Einberufung und Leitung der Bürgerversammlungen
- Aushändigung der Ernennungsurkunden sowie Amtseinführung in das Amt des Bürgermeisters
Die Stadtverordnetenvorsteherin ist bei der Amtsführung zur Neutralität verpflichtet, sie darf also keine Fraktion bevorzugen oder benachteiligen. Wenn sie sich selbst an der Diskussion beteiligen möchte, muss sie für diese Zeit die Sitzungsleitung an eine / einen seiner Stellvertreter abgeben.