Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Betrieb der RTW

Entsteht ein zusätzliches Unfallrisiko? Es sind zusätzliche Ampeln erforderlich, z.B. im Bereich der Nelkenstraße, wo eine Überquerung der Friedhofstraße schon ohne die S-Bahn sehr schwierig und gefährlich ist.

Entsprechende Lösungen werden durch den Vorhabenträger RTW GmbH bei der formalen frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 25 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) präsentiert. Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat Vorrang für die Stadt Neu-Isenburg und die RTW GmbH. 

Gemäß BOStrab sind bei einem straßenbündigen Bahnkörper, durch Teilnahme am Straßenverkehr, nur 75m lange Züge, zulässig, die RTW-Züge sind 100 m lang. Wird hierfür eine Sondergenehmigung erteilt?

In Vorgesprächen zwischen der RTW GmbH und dem Regierungspräsidium ist eine solche Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt worden. 

Bedienungskonzept der RTW - Fahrzeiten exemplarisch in Minuten (s. BedienungskonzeptPDF-Datei319,46 kB), bei 5 Haltestellen ist die Zahl von 15 Minuten denn überhaupt realistisch? Selbst wenn man von ca. 1 Minute Zeitverlust beim Halten ausgeht (entspricht nur 20 bis 25 Ein-Aussteiger), bleiben noch 10 Minuten für die Fahrt, bei 12 Kilometern sind aber eher 15 Minuten reine Fahrzeit realistisch, d.h., es ist mit ca. 20 Minuten Gesamtfahrzeit zu rechnen.

Den exemplarischen Fahrzeiten, welche die RTW GmbH am 08.06.2017 bei der Bürgerveranstaltung präsentiert hat, liegt ein Konzeptfahrplan zu Grunde, welchen der Vorhabenträger ggf. in einer Bürgerveranstaltung wie z.B. der Planungswerkstatt erläutern kann. Grundsätzlich ist für die Akzeptanz öffentlicher Verkehrsmittel der tatsächlich realisierte Bedienkomfort ausschlaggebend. 

RTW-km 7,7+84 bis 7,9+94, Länge: 210. In diesem Abschnitt sind im Bereich der Fahrbahn Richtung Westen bei der Untervariante 2.1 durchgehend zwei Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr, durch die bedarfsweise zulässige Überfahrt des Schutzstreifens für Radfahrer, mit einer Fahrbahnbreite von 7,00 m vorgesehen. Zwischen dem Bahnkörper der RTW und dem Schutzstreifen verbleibt bei der geringsten Querschnittsbreite von 19,30 m eine Restbreite von 5,50 m, sodass eine Leitlinie zwischen den Fahrstreifen markiert werden kann.
Die Fahrbahn Richtung Osten wird im Engstellenabschnitt ebenfalls durchgehend aufgrund der bedarfsweise überfahrbaren Schutzstreifen, mit einer Fahrbahnbreite von mindestens 7,00 m mit Markierung hergestellt (s. Ideenskizze zur Verlängerung der Straßenbahn 17PDF-Datei1,02 MB). Durch die Anwendung von Mindestmaßen entsteht ein Konfliktpotenzial zwischen Rad und Kfz-Verkehr.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden zwei Varianten untersucht. Es finden nun im Rahmen der weiteren Planung vertiefende Untersuchungen statt. 

22.2.19: Siehe dazu Umgestaltung der Landesstraße L3117 in Neu-Isenburg (Vorentwurf/Verkehrsprognose 2030 - 13.02.2019)

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