Am 28. November 2019 will die Gesellschafterversammlung der RTW GmbH eine Grundsatzentscheidung zum Bau der RTW treffen.
Diese ist zur Sicherstellung des weiteren Projektablaufs erforderlich, da bereits jetzt bauvorbereitende Maßnahmen zu veranlassen sind. Darüber hinaus sind weitere Planungen auszuschreiben und zu beauftragen, die für den Bau der RTW notwendig sind, so dass nach Vorliegen des Baurechts ohne Verzögerung mit den Ausschreibungen für die Bauarbeiten begonnen werden kann.
Ziel ist, dass die ersten Züge der RTW bis Ende 2025/Anfang 2026 in Betrieb gehen.
Mit der grundsätzlichen Realisierungsentscheidung zur RTW ist zur Ergänzung der Fördermittel von Bund und Land eine Aufstockung des Budgets der RTW GmbH um die verbleibenden kommunalen Finanzierungsanteile von 241,5 Mio. EUR auf 298,1 Mio. EUR. verbunden.
Auf die Stadt Neu-Isenburg entfallen zur Erfüllung der anteiligen Verpflichtungen insgesamt Aufwendungen für Investitionen in Höhe von ca. 22,06 Mio. € netto an (inkl. der bereits freigegebenen Umlage in Höhe von 3,43 Mio. €).
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Isenburg wird hierüber am 6. November entscheiden. Am 22. Mai 2019 hatte die Stadt Neu-Isenburg bereits der Verlängerung der RTW bis zum Neubaugebiet Birkengewann zugestimmt und der Planung für die Ortsdurchfahrt Carl-Ulrich-Straße / Friedhofstraße.
Zur Finanzierung der RTW haben Bürgermeister Herbert Hunkel und Erster Stadtrat Stefan Schmitt gute Nachrichten: „Die Regionaltangente West ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte in unserer Region, dies haben auch die Fördermittelgeber so bestätigt. Aufgrund intensiver Verhandlungen mit dem Land Hessen wurde erreicht, dass der zukünftige Betrieb der Regionaltangente West über den Besteller finanziert wird. Die ursprüngliche vorgesehene Partnerschaftsfinanzierung Gesellschafter-RMV, wurde zugunsten der Gesellschafter aufgegeben. Für die Stadt Neu-Isenburg entfallen somit die jährlich angenommenen Betriebskosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. €. Durch Bund und Land Hessen werden darüber hinaus insgesamt 87,5 % der förderfähigen Baukosten sowie die Planung mit 10% der förderfähigen Baukosten bezuschusst. Für Neu-Isenburg bedeutet dies eine Verbesserung gegenüber der Kostensituation von Mitte Juli 2019 (35 Mio. €) um 13 Mio. € (aktueller Stand für Neu-Isenburg 22,0 Mio. €). Hinzu kommt noch der Entfall von Vorfinanzierungsanteilen durch die Gesellschafter.“
Er zitiert dabei aus dem gemeinsamen Schreiben des Staatsministers Dr. Thomas Schäfer, Hessisches Ministerium der Finanzen und des Staatsministers Tarek Al-Wazir, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, an den Aufsichtsratsvorsitzenden der RTW-Planungsgesellschaft mbH, Klaus Öesterling.
Der Berechnung der Fördermittelhöhe wurden die aktualisierte Kostenschätzung der RTW GmbH zu Grunde gelegt, die von Gesamtkosten in Höhe von rund 1,124 Mrd. Euro ausgeht (Baukosten 2019 + 20% Unvorhergesehenes + Baupreissteigerung). Die Baunebenkosten werden mit 191 Mio. Euro und die Baukosten mit 932 Mio. Euro angegeben. In dem Schreiben der Minister wird die hohe Fördersumme auch mit der überregionalen Bedeutung des Vorhabens begründet. Die Regionaltangente West entlaste die Frankfurter Innenstadt und den Hauptbahnhof durch die Übernahme eines Teiles der Fahrgäste, die ansonsten nur zum Umstieg die Verbindung zum Frankfurter Hauptbahnhof nutzen. Weiter heißt es in dem Brief, „dass durch die zahlreichen Verknüpfungspunkte der RTW mit den bestehenden Verkehrssystemen (z.B. in Bad Homburg, Oberursel, Eschborn Süd, Sossenheim, Höchst, Frankfurt Flughafen, Stadion, Neu-Isenburg und Dreieiech-Buschschlag) diese Entlastungswirkung auch im Vergleich zu anderen Ausbauprojekten der Verkehrsinfrastruktur wie z.B. dem Lückenschluss U2, an jedem dieser Orte (auch für von auswärts dort eintreffende Reisende) und damit in besonders großem Umfang realisiert werden. Die freiwerdenden Kapazitäten sind für sämtliche Verkehrsbeziehungen, auch für solche, die von der RTW nicht berührt werden, nutzbar. Damit wirkt sich der Nutzen der RTW auch auf eine hohe Anzahl von Kommunen aus, und zwar auf sämtliche Kommunen, deren Bürger in die Frankfurter Innenstadt pendeln. Der Kreis der Kommunen umfasst alle, die Anschluss an das S-Bahn-System Rhein-Main haben, so dass es sich nicht nur um ein regional wirkendes Vorhaben für das Umland und die Stadt Frankfurt handelt, sondern um ein dem Wohl der Allgemeinheit des Rhein-Main-Gebietes und sogar darüber hinaus insgesamt dienendes Vorhaben der Daseinsvorsorge handelt. Durch die RTW werden aufgrund ihres langen Linienweges auch zahlreiche überörtliche Verkehrsbeziehungen geschaffen, die ansonsten i.d.R. mit S-Bahnen bedient werden.“