Die Vorgartensatzung für die Stadt Neu-Isenburg wurde am 27. September 2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Sie tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die gesamte Satzung und der farbige Übersichtsplan werden während der Dienststunden des Rathauses Neu-Isenburg, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg, zur Einsicht für jede Person im 4. Stock, vor Zimmer 4.09, im Zeitraum vom 7. Dezember 2023 bis einschließlich 12. Januar 2024, ausgelegt.
Mit einer „VorgartensatzungPDF-Datei810,66 kB“ soll der zunehmenden Versiegelung von Flächen in Neu-Isenburg, Gravenbruch und Zeppelinheim entgegengesteuert werden. Für bereits bestehende Vorgärten gilt der Bestandsschutz.
Die Satzung soll nach zwei Jahren evaluiert werden.