Im nächsten Jahr (2025) laufen Belegungsrechte an 41 Mietwohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAU und 42 Mietwohnungen aus dem Bestand der bauverein AG bzw. des Tochterunternehmens, der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG, ab. Die Stadt Neu-Isenburg, die HEGEMAG und die GEWOBAU möchten diese öffentlich geförderten Wohnungen jedoch auch zukünftig vergünstigt anbieten. „Damit können wir den Mieterinnen und Mietern, die sich keine Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt leisten können, helfen und bezahlbaren Wohnraum schaffen“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein..
Für die Verlängerung der Belegungsrechte um zehn Jahre werden die Stadt, die HEGEMAG und die GEWOBAU beim Land Hessen Anträge nach dem Förderprogramm Erwerb von Belegungsrechten stellen. Hierdurch sollen Zuschüsse zur Reduzierung der Mindereinahmen während des Bindungszeitraums generiert werden. Neben den Landesmitteln wird sich auch die Stadt Neu-Isenburg bei der Gewährung von Fördermitteln beteiligen.
Sofern die gestellten Anträge bewilligt werden, stehen die 83 öffentlich geförderten Wohnungen für weitere zehn Jahre zu Anfangskaltmieten in Höhe von 5,86 bis 8,32 Euro/m² zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil für die Mieter ist, dass Mieterhöhungen neben eventuellen Modernisierungsmieterhöhungen, die auch in der Höhe begrenzt sind, im neuen Bindungszeitraum nur entsprechend dem Verbraucherpreisindex erfolgen dürfen. In freiwerdenden Wohnungen können Interessenten jedoch nur nach einer Einkommensprüfung durch das Wohnungsamt der Stadt Neu-Isenburg einziehen, da die Vermietung an Einkommensgrenzen gebunden ist. Eine direkte Bewerbung bei der GEWOBAU oder der HEGEMAG ist nicht möglich, da die Vermietung der geförderten Wohnungen nur auf Vorschlag des Wohnungsamts der Stadt erfolgen darf.
Die Stadt und die GEWOBAU planen ab dem Jahr 2026 / 2027, wenn die nächsten Wohnungen aus der Bindung fallen, auch diese Bindungen zu verlängern.