Die Stadtverordnetenversammlung hat am 6. November 2024 eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 472 Prozent beschlossen. Zuvor lag der Satz bei 350 Prozent. Der neue Hebesatz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform und basiert auf der Empfehlung der Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD).
Mit der Reform der Grundsteuer wird der Einheitswert der Immobilien, der seit Jahrzehnten unverändert geblieben ist, durch eine neue Berechnungsgrundlage ersetzt. Die Grundsteuer wird nun im Wesentlichen anhand der reinen Grundstücksfläche und der Lage des Grundstücks ermittelt. Früher flossen in die Berechnung neben der Grundstücksfläche auch Faktoren wie die Ausstattung des Gebäudes (z. B. Schwimmbäder, Bausubstanz) sowie der Verkehrswert ein. Die Änderungen sollen zu einer faireren und transparenteren Besteuerung führen.
Durch die neue Berechnungssystematik sind die durchschnittlichen Messbeträge gesunken, weshalb eine Erhöhung des Hebesatzes notwendig ist, um die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer B auf dem bisherigen Niveau zu halten und eine Aufkommensneutralität zu gewährleisten. In den meisten Fällen ist der Messbetrag bei neueren Gebäuden gesunken, bei älteren gestiegen. Dementsprechend kann es bei Eigentümerinnen und Eigentümern, für die ein deutlich niedrigerer Messbetrag errechnet wurde, trotz höherem Hebesatz sogar zu einer niedrigen Steuerlast kommen. Bei anderen bleibt der Steuersatz etwa gleich oder erhöht sich.
„Entscheidend ist, dass der Hebesatz so gewählt wurde, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer konstant bleiben und damit die gesetzlichen Vorgaben und auch die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung eingehalten werden. Mehreinnahmen werden im Zuge der Grundsteuerreform von der Stadt insgesamt nicht erreicht“, sagt Stadtkämmerer und Erster Stadtrat Stefan Schmitt. 2022 lagen die städtischen Einnahmen aus der Grundsteuer B bei 6,8 Millionen Euro. „Es ist uns wichtig, die finanzielle Stabilität und Leistungsfähigkeit der Stadt Neu-Isenburg zu sichern, um die gute Infrastruktur zu erhalten und wo möglich weiterhin auszubauen. Dazu benötigen wir die Einnahmen aus der Grundsteuer auf dem bisherigen Niveau“, ergänzt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.
In Kürze wird die Stadt die neuen Grundsteuerbescheide, die auf dem aktualisierten Hebesatz basieren, an die alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versenden.