Seit zwei Jahren gibt es im Testbetrieb den in beide Richtungen befahrbaren Radweg zwischen den Städten Offenbach und Neu-Isenburg. Bald wird von Hessen Mobil evaluiert, ob sich die Verbindung bewährt hat. Wenn die Ergebnisse positiv ausfallen, soll im nächsten Schritt vertieft geprüft werden, ob die Stadt Neu-Isenburg den Anschluss an das städtische Radwegenetz durch ein nördlich des Gravenbruchrings verlaufendes Teilstück verbessert. Erste Planungen werden im Rahmen der Anschlussplanungen für den südlich des Gravenbruchrings anschließenden Radweg an der L3313 erarbeitet und sollen noch in diesem Jahr der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Für Planung und Bau könnten Fördermittel über die Nahmobilitätsrichtlinie beantragt werden. Die Förderquote beträgt in der Regel 70 Prozent.
„Dieser neue Radwegabschnitt schließt nach Verstetigung des Radwegs nach Offenbach sowie auch im Hinblick auf die in Planung befindlichen Radwege an der L3313 und der B459 eine Lücke im Radwegenetz. Insbesondere bei überörtlichen Verbindungen kommt den Übergängen zur innerörtlichen Radverkehrsinfrastruktur eine besondere Bedeutung zu, um Radfahren attraktiv zu machen“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.
Yvonne Lammersdorf, Beauftragte für Nahmobilität, ergänzt: „Um unsere Städte auch für den Radverkehr besser zu vernetzen, ist ein sicherer und durchgängiger Radweg eine echte Alternative zum Auto. Zusammen mit den von Hessen Mobil aktuell geplanten Radwegen nach Gravenbruch/Dietzenbach und Dreieich können viele Pendlerinnen und Pendler überzeugt werden, auf das Fahrrad umzusteigen.“
Grundsätzlich ist der rund 220 Meter lange Geh- und Radweg auf der Nordseite des Gravenbruchrings - zwischen dem Knotenpunkt L 3313/B 459 und dem Anschluss westlich der Autobahnbrücke (siehe Abbildung roter Weg) - realisierbar. Dies wurde im Zuge des BIKE Offenbach Projekts bereits im Jahr 2018 geprüft, jedoch zunächst nicht weiterverfolgt.
Im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt und der Autobahnbrücke ist ein Radweg auf der Nordseite grundsätzlich denkbar. Allerdings sind bei der Planung naturschutzrechtliche Belange zu beachten, da es sich um einen sensiblen Waldrandbereich handelt, in den nach Aussage des Forstamts und der Unteren Naturschutzbehörde nicht eingegriffen werden darf. Um genauere Aussagen hierzu treffen zu können, wird der Bereich zunächst vermessen und dann auf mögliche Varianten hin untersucht. Unter der Brücke kann voraussichtlich. der vorhandene Gehweg genutzt werden.