Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Informationsfreiheitssatzung   

Eine umfassende Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Neu-Isenburg wurde am 4. November 2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Sie gewährt den Bürgerinnen und Bürgern einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen der Stadt Neu-Isenburg. Ausgenommen davon sind personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse privater Firmen oder besondere öffentliche Belange. Die Satzung war auf zwei Jahre befristet und ist am 31.12.2022 ausgelaufen. In der Stadtverordnetenversammlung am 12. Juli 2023 soll nun ein Beschluss gefasst werden, ob die Satzung unbefristet verlängert werden soll.

„Die Evaluierung zeigte, dass Anträge nach der Informationsfreiheitssatzung in den letzten zwei Jahren nur zwei Mal gestellt wurden. Aber deshalb ist sie nicht überflüssig. Sie ist ein wichtiges Zeichen für eine transparente Stadtverwaltung“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.

Nach dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) haben die Bürgerinnen und Bürger seit 2018 – losgelöst von der Frage ihrer individuellen Betroffenheit –einen Anspruch auf Zugang zu den bei den Landesbehörden vorhandenen amtlichen Informationen, um das Verwaltungshandeln offen und transparent zu gestalten. Nur wenige Landesbehörden davon ausgenommen. Den Gemeinden und Landkreisen ist es überlassen, wie dies auf kommunaler Ebene ausgestaltet wird.

In der Präambel wird der Sinn, Zweck und Ziel der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Neu-Isenburg festgehalten:

Die Stadt Neu-Isenburg versteht sich als moderne und offene Stadt mit einer bürgerfreundlichen und transparenten Verwaltung. Aus diesem Grund soll auch für Neu-Isenburg der Einblick in die Vorgänge der Verwaltung mit einer Informationsfreiheitssatzung erleichtert werden. Bereits heute ist die Stadt Neu-Isenburg mit einem umfangreichen Informationsangebot auf ihren Webseiten, zu dem auch alle Satzungen und Bekanntmachungen und insbesondere auch mit dem Bürgerinformationssystem, in dem alle öffentlichen Drucksachen und Beschlüsse hinterlegt und einsehbar sind, eine offene und transparente Verwaltung. Auf ihrer Webseite veröffentlicht die Stadt Neu-Isenburg alle öffentlichen Informationen zu Förderprogrammen, Bebauungsplänen, Bodenrichtwerten. Hier besteht bereits ein umfassender Zugang zu allen amtlichen Informationen die Stadt Neu-Isenburg betreffend. Über alle darüberhinausgehenden laufenden Projekte, Entwicklungen, Geschehnisse der Stadt wird im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wöchentlich berichtet. Diese Pressemitteilungen sind ebenfalls verfügbar, sowohl im städtischen Internetauftritt als auch über Newsletter.

Seit Inkrafttreten der Satzung vor zwei Jahren sind bei der Stadt Neu-Isenburg zwei Anträge auf Auskunft eingegangen.

Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren:

 (https://neu-isenburg.de/buergerservice/verwaltung-im-rathaus/stadtrecht/interne-regelungen/ (Öffnet in einem neuen Tab))

  • Die Geschäftsordnungen für die Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte, des Ausländerbeirates und des Magistrats, Satzungen und Verordnungen/öffentliche Bekanntmachungen
    Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte und des Ausländerbeirates, nebst Tagesordnung, Sitzungsvorlagen zu den vorgenannten öffentlichen Sitzungen Niederschriften zu den vorgenannten öffentlichen Sitzungen der in öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse https://neu-isenburg.de/buergerservice/kommunalpolitik/vorlagen-und-beschluesse-termine/ (Öffnet in einem neuen Tab)

    

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