Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen über die Vermietung von Räumen in den Kommunikationszentren der Stadt Neu-Isenburg“ ursprünglich aus dem Jahr 2014 sollen überarbeitet werden. Ein entsprechender Entwurf wird der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
Bis zum Beschluss der neuen Mietbedingungen durch die Stadtverordnetenversammlung wird die Hugenottenhalle seit dem 3. Februar 2025 für neue Anfragen politischer Parteien nicht mehr zur Verfügung gestellt. Bereits gebuchte Veranstaltungen politischer Parteien bleiben jedoch bestehen. Der Grund für diese Entscheidung basiert auf den Erfahrungen, die im Rahmen der politischen Großveranstaltung in der Hugenottenhalle am 1. Februar 2025 gesammelt wurden.
„Wir möchten sicherstellen, dass wir eine faire und praktikable Nutzung für unsere Veranstaltungsräume in der Stadt anbieten können und gleichzeitig den administrativen Aufwand und die sicherheitsrelevanten Anforderungen optimieren. Das gilt für alle Veranstaltungsräume der Stadt Neu-Isenburg, insbesondere aber für die Hugenottenhalle, die am meisten Menschen fasst und für Großveranstaltungen zugelassen ist. Die Lage in der Innenstadt, die Nähe zum Isenburg Zentrum und die enge Erschließung über die Richard-Wagner-Straße, muss bei politischen Großveranstaltungen berücksichtigt werden. Um mögliche Gefahrenlagen künftig auszuschließen, werden wir einen Vorschlag zur Überarbeitung der jetzigen Vertragsbedingungen vorlegen. Selbstverständlich werden wir dabei den gesetzlichen Rahmen beachten und die Chancengleichheit von Parteien auch weiterhin gewährleisten“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.