Da in den letzten Tagen vermehrt Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Veranstaltung am 1. Februar in der Hugenottenhalle an die Stadt gestellt wurden, nimmt die Stadt wie folgt Stellung:
Die Hugenottenhalle ist ein offizieller Veranstaltungsort. Die Vergabe erfolgt nach der Vergabeordnung der Stadt Neu-Isenburg. Siehe dazu AGB | Hugenottenhalle (Öffnet in einem neuen Tab). Die Stadt Neu-Isenburg ist als Vermieter, vertreten durch den Magistrat, an das Neutralitätsgebot gebunden.
Die Stadt kann und darf keine Parteien aufgrund ihrer politischen Inhalte von der Nutzung kommunaler Einrichtungen ausschließen, solange keine gesetzlich begründeten Ablehnungsgründe vorliegen. Ein solches Vorgehen würde den Grundsatz der politischen Neutralität und die im Grundgesetz verankerte Chancengleichheit der Parteien verletzen.
Die Stadt Neu-Isenburg ist verpflichtet, ihre Räumlichkeiten unter Beachtung des geltenden Rechts allen Parteien zur Verfügung zu stellen, die im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung agieren.
Dazu sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein: „Wir sind als Stadt zum rechtsstaatlichen Handeln verpflichtet. Ich möchte betonen, dass die Entscheidung, die Hugenottenhalle zu vermieten, keine Unterstützung oder Zustimmung zu den politischen Positionen der AfD darstellt. Vielmehr geht es darum, die demokratischen Spielregeln zu wahren. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, die Werte unserer demokratischen Gesellschaft zu fördern und den Dialog auf der Basis von Respekt zu gestalten.“
Die Stadt Neu-Isenburg steht mit allen zuständigen Behörden und mit der Polizei in intensivem Austausch, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der Veranstaltung und den zu erwartenden Protesten dagegen zu gewährleisten.
Im Nachgang werden der Ablauf und die Auswirkung der Veranstaltung auf das Stadtgeschehen evaluiert.