Im Gemarkungsgebiet von Neu-Isenburg kam es im Dreijahresvergleich an zwei Stellen zu Unfallhäufungen im Sinne des Erlasses des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Am Knotenpunkt B459/L3313/Gravenbruchring wurden zwischen 2020 und 2022 fünf Verkehrsunfälle gezählt, bei denen insgesamt 10 Personen verletzt wurden. Es entstand ein Sachschaden von rund 80.300 Euro. Die Abbiegeunfälle aus verschiedenen Richtungen sind ursächlich auf individuelles Fehlverhalten der Autofahrenden zurückzuführen, die Lichtzeichen an der Ampelanlage missachtet haben. Da es sich um individuelles Fehlverhalten handelte, kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegengewirkt werden. Zu diesem Ergebnis kam die Unfallkommission, die sich aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde des Kreis Offenbach, dem Straßenbaulastträger und der Polizeibehörde zusammensetzt.
Mit verkehrlichen Maßnahmen soll ein weiterer Unfallschwerpunkt in Neu-Isenburg entschärft werden. Am Knotenpunkt Carl-Ulrich-Straße (L3117)/Siemensstraße wurden bei sechs Verkehrsunfällen zwischen 2020 und 2022 insgesamt zwei Personen verletzt. Hier waren Abbiegeunfälle aufgrund fehlerhafter Fahrstreifenwechsel die Hauptursache. Um die zur Verfügung stehenden Fahrsteifen zu verdeutlichen wird im Frühjahr die Markierung im Knotenpunkt erneuert.
„So bedauerlich es ist, gegen die Unachtsamkeit einzelner Verkehrsteilnehmer können wir mit straßenbehördlichen Mitteln kaum etwas bewirken. Wir hoffen, dass wir zumindest am Knotenpunkt Carl-Ulrich-Straße/Siemensstraße mit der neuen Fahrbahnmarkierung die Fahrstreifen optisch besser trennen, damit es nicht mehr zu fehlerhaften Fahrstreifenwechseln kommt. Wir werden die Situation weiter beobachten und gegebenenfalls nachsteuern. Der Knotenpunkt wird im Rahmen der Realisierung der Regionaltangente West überarbeitet“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Die Straßenverkehrsbehörde hat der Stadtverordnetenversammlung ihren Bericht zu Unfallhäufungen im Jahr 2022 vorgelegt. Es ist der erste Bericht seit 2016, da es in den Vorjahren keine Unfallhäufungen in Neu-Isenburg gegeben hat.
Der Erlass zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen ist in der Verwaltungsvorschrift des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport geregelt.
Von Unfallhäufungen im Sinne des Erlasses wird gesprochen, wenn es an Knotenpunkten oder auf Straßenabschnitten von maximal 300 Meter Länge mindestens fünf Unfälle eines Unfalltyps innerhalb eines Kalenderjahres oder mindestens drei Unfälle mit schwerem Personenschaden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ereignet haben.