Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Kurzfristige Maßnahmen zur Gegensteuerung eines drohenden Haushaltsdefizits 2024

Der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg hat eine sofortige Haushaltssperre erlassen. Der Grund dafür ist die Entwicklung der Gewerbesteuererträge, die nach aktuellem Stand um bis zu 50 Mio. Euro niedriger erwartet werden als ursprünglich geplant. Im Haushalt waren Erträge aus der Gewerbesteuer in Höhe von 108 Mio. Euro angesetzt. Die Haushaltssperre hat zur Folge, dass 20 Prozent der disponiblen Aufwendungen von insgesamt 8,7 Mio. Euro für das Jahr 2024 mit sofortiger Wirkung gekürzt werden. Dadurch können im besten Falle bis zu 1,7 Mio. Euro gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan eingespart werden, um die kurzfristige städtische Liquidität sicherzustellen.

Darüber hinausgehende Aufwendungen sind auf ihre unabweisbare Notwendigkeit zu prüfen und zu beschränken. Neu einzugehende Verpflichtungen ab 5.000 Euro bedürfen der vorherigen Freigabe der Kämmerei. Neue angedachte Investitionen ohne Stadtverordnetenbeschlüsse werden zurückgestellt.

Aufwendungen, die vertraglich festgelegt sind oder auf die ein Rechtsanspruch oder eine anderweitige Verpflichtung besteht, sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.

Die Stadtverordnetenversammlung wurde darüber in einer Sondersitzung am 22. Juli informiert.

Erster Stadtrat und Kämmerer Stefan Schmitt erläutert: „Unsere Finanzlage ist aktuell stark angespannt. Der Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen erfordert unsere besondere Aufmerksamkeit im Hinblick auf den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich. Wir haben die unterjährige Entwicklung der Gewerbesteuererträge bereits im Controllingbericht vom 26. Juni den Stadtverordneten transparent dargestellt. Hier mussten wir von einem Minus von 27 Millionen Euro in der Gewerbesteuer ausgehen. Nun haben uns weitere Informationen erreicht, die die Situation noch einmal verschärfen. Dies stellt uns vor immense Herausforderungen. Um die finanzielle Stabilität und Liquidität der Stadt zu gewährleisten und weiterhin unsere gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen erfüllen zu können, sehen wir uns gezwungen, diese sofortige Haushaltssperre zu verhängen.“

Die Stadt wird die finanzielle Situation weiterhin eng beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen, um den Haushalt auszugleichen. Im Nachtragshaushalt werden ausschließlich unabweisbare Aufwendungen berücksichtigt. Sämtliche aktuell geplanten Projekte werden einer kritischen Prüfung unterzogen und ihre Umsetzbarkeit angesichts der gegenwärtigen finanziellen Lage hinterfragt.

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